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Im Auftrag des Kooperationsausschusses Automatisierte Datenverarbeitung Bund/Länder/ Kommunaler Bereich (KoopA-ADV)
der öffentlichen Hand hat eine Arbeitgruppe unter Federführung des
Bundesministeriums des Inneren
neue Vertragstypen für die öffentliche Hand für IT-Leistungen entwickelt. Im einzelnen sind dies die:
- EBV-IT - Kauf - Anwendungsbereich: Kauf fertiger Hardware
Zum Download stehen zur Verfügung:
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen EVB-IT-Kauf
- Das Vertragsformular EVB-IT-Kaufvertrag in einer Langfassung
- Das Vertragsformular EVB-IT-Kaufvertrag in einer Kurzfassung
- Ein Störungsmeldeformular EVB-IT-Kauf
- EBV-IT - Dienstleistung - Anwendungsbereich: Schwerpunkt bei Schulung, Beratung und sonstigen Unterstützungsleistungen
Verträge über Dienstleistungen wurden von den bisherigen BVB nicht erfasst. Der nun vorliegende EVB-IT-Dienstvertrag ist dann
anzuwenden, wenn der Schwerpunkt der vom Auftragnehmer geschuldeten Leistung in der Erbringung von Diensten liegt, wie etwa bei
Schulungs-, Beratungs- oder sonstigen Unterstützungsleistungen.
Zum Download stehen zur Verfügung:
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen EVB-IT-Dienstleistung
- Das Vertragsformular EVB-IT-Dienstvertrag
- Ein Leistungsnachweis zum Dienstvertrag
- Ein Formular für Änderungsverfahren/Change Request zum Dienstvertrag
- EBV-IT - Überlassung - Typ A - Anwendungsbereich: Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung
Dieser Vertragstyp ist anzuwenden für die Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung zur unbefristeten Nutzung. Wie bei
EVB-IT-Kauf findet der EVB-IT-Überlassungsvertrag keine Anwendung, wenn zusätzlich werkvertragliche Leistungen des Auftragnehmers
wie etwa Installation, Integration, Parametrisierung oder Anpassung der Standardsoftware an die Bedürfnisse des Auftraggebers verlangt
werden. Erwartet der Beschaffer eine über die bloße Lieferung der Standardsoftware hinausgehende werkvertragliche Leistung, so ist bis
zur Einführung des EVB-IT-Systemvertrages weiterhin BVB-Überlassung anzuwenden.
Zum Download stehen zur Verfügung:
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen EVB-IT-Überlassung Typ A
- Das Vertragsformular EVB-IT-Überlassungsvertrag Typ A in einer Langfassung
- Das Vertragsformular EVB-IT-Überlassungsvertrag Typ A in einer Kurzfassung
- Ein Störungsmeldeformular EVB-IT-Überlassung Typ A
- EBV-IT - Instandhaltung - Anwendungsbereich: Instandsetzung, Inspektion und Wartung von Hardware
Die EVB-IT - Instandhaltung finden Anwendung bei Verträgen über Instandsetzung, Inspektion und Wartung von Hardware. Sie ersetzen die
BVB-Wartung. Instandhaltungsleistungen können gegen pauschale Vergütung oder gegen Vergütung nach Aufwand vereinbart werden.
Zum Download stehen zur Verfügung:
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen EVB-IT-Instandhaltung
- Das Vertragsformular EVB-IT-Instandhaltungsvertrag
- Ein Störungsmeldeformular EVB-IT-Instandhaltung
- Ein Servicebericht zum Instandhaltungsvertrag
Die aktuellen EVB-IT-Dokumente (Stand: 01.12.2000; gültig ab
01.01.2001) stehen unter http://www.kbst.bund.de/evb-it/
zum Download zur Verfügung. Dokumente im Word97-Format sind elektronisch ausfüllbar.
Dokumente im .pdf-Format werden seitenlayoutgetreu dargestellt.
Noch nicht veröffentlicht worden sind die Bereiche:
- Pflege von Software
- Befristete Überlassung von Standartsoftware gegen Pauschalvergütung
- Beschaffung von IT-Systemen
- Planung und Realisierung von IT-Vorhaben
Sämtliche EVB-IT sollen die seit 1972 geltenden sieben Vertragstypen
"Besonderen Vertragsbedingungen für die Beschaffung von DV-Leistungen (BVB)"
- BVB Miete von DV-Anlagen,
- BVB Kauf von DV-Anlagen,
- BVB Pflege von DV-Programmen
- BVB-Überlassung von DV-Programmen
- BVB Wartung von DV-Anlagen,
- BVB Planung von DV-gestützten Verfahren
- BVB Erstellen von DV-Programmen -
ablösen. Bis zur Veröffentlichung der restlichen vier EBV-IT muß also bei jedem IT-Projekt
der öffentlichen Hand entschieden werden, ob diese auf der Grundlage der EBV-IT oder der BVB abgewickelt
werden sollen.
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